Montag, 26. November 2012

Warum das Kfz-Schadengutachten eines der effektivsten Methoden zu einer schnellen Schadenregulierung ist

Ich möchte Ihnen hier einen Überblick verschaffen, für was das Kfz-Schadengutachten eigentlich von so großer Bedeutung ist. Denn Sie erhalten bei einem Schadengutachten keineswegs nur eine, manche  sagen auch überteuerte Kalkulation dazu. Vielmehr unterstützt Sie dieses Kfz-Schadengutachten erheblich zu einer vollständigen  Regulierung Ihres Unfallschadens.
 
Die Vor- und Nachteile eines Kfz-Schadengutachtens gegen einen Kostenvoranschlag, zeige ich Ihnen jetzt im Vergleich.

 
Die Vorteile eines Kfz-Schadengutachten

 

Nur in einem Kfz-Schadengutachten werden alle Schadenpositionen berücksichtigt, die für eine Regulierung unbedingt nötig sind. So werden nur im Schadengutachten  Reparaturdauer, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert berücksichtigt. Der Kostenvoranschlag weist  ausschließlich  nur die reinen Reparaturkosten auf.

 

Im Schadengutachten werden alle Fragen zum Schadenhergang (Plausibilität) mit berücksichtigt.

 
Das Schadengutachten unterscheidet sachgerecht zwischen instand setzen und erneuern.

 
Das Schadengutachten enthält sämtliche Unfallbedingten Positionen (erfahrungsgemäß werden in Kostenvoranschlägen viele Positionen nicht berücksichtigt).

 
Das Schadengutachten stellt eine Prognose des Reparaturaufwandes  dar, d. h. übersteigen die Reparaturkosten diese Prognose, sind diese Reparaturkosten im vollen Umfange vom Schädiger zu tragen.

 
Schadengutachten dienen der Betrugsbekämpfung.

 
Schadengutachten ermöglichen eine korrekte und schnelle Schadenfeststellung.
 

Das Schadengutachten eines qualifizierten unabhängigen
Kfz-Sachverständigen erhöht        in jedem Fall die Regulierungsakzeptanz.

Wie Sie einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen finden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

 

 

Die Nachteile eines Kfz-Schadengutachtens:

 

Wurde das Schadengutachten von einem qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt, gibt es keine Nachteile. Wie Sie ihn finden, erfahren Sie in diesem Ratgeber und anhand meiner persönlich entwickelten Checkliste.

  

Die Nachteile eines Kostenvoranschlages         

Mitunter wird der Kostenvoranschlag auch von einigen Kfz-Werkstätten kostenlos angeboten. In der Regel werden aber 10% von der veranschlagten Reparatursumme in Rechnung gestellt, was bei einer Auftragsvergabe verrechnet wird.

So kostet Ihnen bei einer Schadenhöhe von 1.000 Euro solch ein Kostenvoranschlag, mitunter 100 Euro.

Trotz des günstigen Preises gegenüber eines Kfz-Schadengutachtens  besitzen Kostenvoranschläge nur einen sehr bedingt Beweissichernden Charakter, welches für Sie zum großen und finanziellen Nachteil werden kann, wenn dieser Kostenvoranschlag abgelehnt wird. In der Regel werden Kostenvoranschläge auch nicht von Gerichten anerkannt.

 

Die ultimative Sachverständigen-Checkliste mit der Sie garantiert einen qualifizierten und anerkannten Kfz-Sachverständigen finden

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Gutachter Sie auch wirklich umfassend berät und unterstützt und Ihnen aktiv durch Tipps zu einer schnellen Schadenregulierung unterstützt.

 

Nutzen Sie dazu die von mir entwickelte Checkliste und Sie können sicher sein, das Sie auch den richtigen Kfz-Sachverständigen finden werden.

 

1.Frage:

Gibt Ihnen Ihr Gutachter schon vor Ort Ratschläge über die Möglichkeiten der Reparatur.

2.Frage:

Ist Ihr Gutachter jederzeit für Sie erreichbar (ohne langes hinterher telefonieren)?

 

3.Frage:

Schlägt der Gutachter Ihnen Kalkulatorische Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Reparatur mit Gebrauchtteilen, die 130%-Regelung vor, ohne dass Sie ihn auf diese Möglichkeiten hinweisen müssen?

 

4.Fragen:

Hat Ihr Gutachter Sie bereits auf Vor- und Altschäden an Ihrem Fahrzeug gefragt und wird während der Begutachtung ein Lackschichtdickenmessgerät? Schließlich hängt hier mit die wesentliche Regulierung Ihres Unfallschadens ab!

 

 

5.Frage:

Erledigt Ihr Gutachter die übertragenden Aufgaben rechtzeitig und nutzt auch zur Gutachtenübertragung an die Versicherung die GDV-Schnittstelle bzw. E-Mail, welche mitunter 1-2 Werktage schneller ist, als der normale Postweg? 

 

6.Frage:

Kennt Ihr Gutachter die Besonderheiten Ihres Fahrzeuges und hat in der Vergangenheit solche Fahrzeuge bereits begutachtet? Das wären z.B. Hybrid- oder Gasfahrzeuge,

Oldtimer, Motorräder (spez. Harley Davidson), Sattelzüge usw.

 

7.Frage:

Kann sich der Gutachter Ihnen gegenüber verständlich ausdrücken und das ohne langes fachliches Kauderwelsch?

 

8.Frage:

Ist Ihnen Ihr Gutachter sympathisch, sodass Sie Vertrauen haben?

 

9.Frage:

Ist der Gutachter in einem Berufsverband speziell für Kfz-Sachverständige wie z.B. dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen)?

 

 

Wenn Sie alle 9 Fragen positiv beantworten können, dann können Sie sicher sein, dass Sie den richtigen Kfz-Sachverständigen gefunden haben und somit auch  eine schnelle Schadenregulierung erwarten können.

Das sollten Sie über Kfz-Sachverständige unbedingt wissen!

Natürlich können Sie direkt einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dieser bringt in der Regel auch direkt die gegnerische Versicherung in Erfahrung, soweit Ihm der Unfallgegner bzw. das gegnerische Kennzeichen bekannt ist.

 

Damit Ihr Unfallschaden unabhängig begutachtet wird, haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Einzige Voraussetzung für die Beauftragung eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen besteht darin, dass er nach aktueller Rechtssprechung erst ab einer Schadenhöhe von 700,00 EUR eingeschaltet werden darf.

 

Für Schäden unterhalb von 700,00 EUR gilt die Bagatellschadengrenze, für die ein normales Kostenangebot einer Kfz-Werkstatt ausreicht. Da aber schon Schäden,  am Beispiel eines Stoßfängers oder Tür, oft die so genannte „Bagatellschadensgrenze“ übersteigen, empfiehlt es sich, dass sich ein Kfz-Sachverständiger den Schaden anschaut und gegebenenfalls ein Unfallgutachten erstellt.


Da natürlich solche Kfz-Schadengutachten je nach höhe des Unfallschadens mehrere hundert Euro kosten können und nicht immer die Schuldfrage dahingehend geklärt ist, das die gegnerische Versicherung auch die Sachverständigenkosten mit übernimmt, können Sie ganz einfach und bequem von zu Hause aus eine Kfz-Schaden-Kalkulation preisgünstig anfertigen lassen.


Natürlich und darauf können Sie sich verlassen, werden die Kfz-Schaden-Kalkulationen von einem Team aus Kfz-Sachverständigen angefertigt. Und möchten Sie sich doch lieber auf die Arbeit eines Kfz-Sachverständigen bei Ihnen vor Ort vertrauen, so kann ich Ihnen auch einen freien und anerkannten Kfz-Sachverständigen vor Ort empfehlen.

 

Bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen sollten Sie  darauf zu achten, dass er frei und  unabhängig sein sollte. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass der Kfz-Sachverständige einem Verband wie zum Beispiel dem BVSK (Bundesverband freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger) angehört. Diese Kfz-Sachverständigen sind vom Verband verpflichtet, sich regelmäßig weiter- und fortzubilden. So müssen die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen die Mitglied im BVSK sind im Jahr an mindestens 3 Weiterbildungsseminaren teilnehmen.

Ihr Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: KFZ-Gutachter packt aus...

Ihr Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: KFZ-Gutachter packt aus...: Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von...

KFZ-Gutachter packt aus...

  1. Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Klein- oder Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als 715.-Euro) reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Sie erhalten übrigens ohne großen Aufwand und ohne Kosten bei uns diesen Kostenvoranschlag, welchen wir auch auf Wunsch direkt zur Versicherung weiterleiten.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen nach einem Verkehrsunfall die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass Ihr Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann zudem die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Mit dem Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in
    der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  5. Ihnen als geschädigten Autofahrer steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen und müssen sich NICHT auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
    Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, wird von uns festgelegt und bereits im Schadengutachten vermerkt.
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
  9. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  10. Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige tragen dazu bei, daß eine neutrale und unabhängige Ermittlung des Schadens gewährleistet wird.
  11. Mit dieser Methode erreichen Sie eine durchschnittliche Mehrauszahlung von 367 EUR. Ganz legal und seriös. Damit aber nicht jeder damit "hausieren" geht, werde ich diese Methode nicht veröffentlichen, sondern Ihnen nur bei der Schadenbegutachtung nennen. Diese einzigartige Methode funktioniert auch nur ausschließlich bei Haftpflichtschäden. 

Sonntag, 25. November 2012

Vorsicht, Falle! Miese Tricks unseriöser Autohändler


Sie haben sich entschieden einen neuen Gebrauchtwagen zu kaufen und gehen zum Händler. Zwei Wochen später haben Sie einen Autounfall und der Kfz-Gutachter sagt Ihnen, dass Ihr neuer Gebrauchter einen Unfallschaden hatte. Und das obwohl im Kaufvertrag ausdrücklich dieses Fahrzeug als "unfallfrei" deklariert wurde. Leider kein Einzelfall in meiner Tätigkeit als Kfz-Gutachter und Sachverständiger in Berlin.

Einer meiner ganz fiesen Fälle war der, das eine Kundin mit einem Haftpflichtschaden zu mir ins Büro kam und sie das Fahrzeug zwei Wochen zuvor bei einem Händler als unfallfrei erwarb. Im Laufe der Schadenregulierung stellte sich aber heraus, dass dieses Fahrzeug in der Vergangenheit bei einer Versicherung als Totalschaden abgerechnet wurde. Die jetzige gegnerische Versicherung die den Schaden regulieren sollte, weigerte sich den neuen Unfallschaden zu regulieren, da die neue Fahrzeughalterin in der Schadenmeldung angab, dass dieses Fahrzeug unfallfrei ist. Letztendlich regulierte die Versicherung nur den Schaden, da die Fahrzeughalterin mit dem Kaufvertrag nachweisen konnte, dass das Fahrzeug ihr als unfallfrei verkauft wurde.

Das sind die 8 Tricks unseriöser Autohändler!

1. Gewährleistungsausschluß

Verkauft ein Autohändler ein gebrauchtes Fahrzeug an eine Privatperson, darf er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Oft tricksen Autohändler, indem sie das Fahrzeug "im Auftrag" oder "Privat" anbieten.

2. Manipulierter Tachostand

Mit dem Computer kann der Tacho an fast jedem Fahrzeug in wenigen Minuten "runter gestellt" werden. Achten Sie deshalb auf den Gesamteindruck am Fahrzeug und auf das Checkheft und auf Berichte der Hauptuntersuchung. Selbst ein Kontakt mit dem Vorbesitzer kann nicht schaden.

3. Verstecke Unfallschäden

Achten Sie auf Farbunterschiede, Arbeitsspuren an Verschraubungen, z.B. am Kotflügel vorn. Stimmen die Spaltmaße. Lassen Sie die Dicke der Lackschichtdicke mit einem Lackschichtdickenmessgerät überprüfen.

4. Optische Tricks

Sicherlich sieht es schick aus, wenn beim Händler ein Fahrzeug steht, wo der Motorraum glänzt. Der Nachteil aber einer solcher Aufbereitung ist der, das sich an einem frisch gereinigten Motor nicht feststellen lässt, ob dieser Öl verliert, Genauso sollten Sie bei frisch geschwärzten Reifen auf das Herstellungsjahr achten.

5. Verkaufsdruck

Hier ist es genauso wie beim Hauskauf "Sie müssen sich schnell entscheiden, wir haben noch andere Interessenten". Lassen Sie sich nicht vom Verkäufer unter Druck setzten, nehmen Sie sich Zeit. Ich hatte mal einen Kunden, der sich 15! Porsche 911 angeschaut hat, bis er den richtigen gefunden hat.

Tipp: Sie bekommen ein sehr gutes Bauchgefühl, wenn Sie mal wirklich zu 10 verschiedenen Autohändlern gehen und sich Fahrzeuge anschauen. Danach können Sie schon mal 7 Händler streichen, die Sie über den Tisch ziehen möchten.

6. HU und Garantie kosten extra

Der ausgewiesene Preis sollte der Endpreis sein. Ist die neue Hauptuntersuchung nur gegen extra Aufpreis möglich, sind meist Mängel am Fahrzeug. Bei "Fähnchenhändlern" kostet die Garantie meisten extra.

7. Gefälschtes Scheckheft

Ein Scheckheft mit allen Stempeln schafft Vertrauen. Aber nur, wenn es echt ist. Originale Rechnungen, Ölzettel und Aufkleber im Motorraum belegen konkrete Wartungs- und Reparaturarbeiten.

8. Verweigerung eines Checks

Sie sind unsicher, möchten das Fahrzeug vor dem Kauf von einem Kfz-Sachverständigen überprüfen lassen? Windige Händler, die Mängel verbergen wollen, spielen da oft nicht mit.

Tipp: Nehmen Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf immer genug Zeit, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, vergleichen Sie die Angebote.

Mittwoch, 21. November 2012

Ihre Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: So nehmen Sie für eine schnelle Schadenabwicklung ...

Ihre Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: So nehmen Sie für eine schnelle Schadenabwicklung ...: In diesem Kapitel zeige ich Ihnen, dass es direkt nach einem Autounfall einige sehr wichtige Punkte zu beachten gibt, damit Sie auch wirkli...

So nehmen Sie für eine schnelle Schadenabwicklung einen Unfallschaden auf!

In diesem Kapitel zeige ich Ihnen, dass es direkt nach einem Autounfall einige sehr wichtige Punkte zu beachten gibt, damit Sie auch wirklich Ihren Unfallschaden vom Schadenverursacher oder dessen Versicherung zügig
abgewickelt bekommen.
 
So einfach auch die folgenden Punkte beschrieben werden, sind es genau diese Punkte die direkt am Unfallort immer wieder vergessen werden. Ich weiß aus eigener Erfahrung sehr gut, dass man nach einem Autounfall nicht immer die
Ruhe weg hat. Der Puls steigt, man wird nervös und fragt sich schnell was als nächstes zu erledigen ist. Und ohne dass man sich versieht, bekommt man schon irgendwelche Ratschläge von fremden Personen, die meinen alles besser zu wissen.
 
Die wichtigsten Angaben nach einem Autounfall:
 
  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • Name und Anschrift des gegnerischen Fahrzeughalters
  • Amtliches Kfz-Kennzeichen
  • Fahrzeugtyp und Modell
  • Unfallort und Uhrzeit
  • Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen
 

 
Damit alle Angaben des Unfallgegners vollständig notiert werden, empfehle ich gerne einen Unfallbericht zum Unfall zu erstellen. In diesen Unfallbericht wird neben ihren Angaben
und denen des Unfallgegners auch eine Schadenschilderung des Unfallherganges verlangt.
 
 
Einen standardisierten Unfallbericht, der sogar europaweit anerkannt ist, finden Sie
am Ende hier. In diesem Unfallbericht können Sie sehr gut alle Daten die nach einem Autounfall eine wichtige Bedeutung haben sehr übersichtlich dokumentieren.

Der Unfallbericht ist auch hervorragend für einen Auslandsunfall geeignet, da er in Europa einen einheitlichen Standard hat. Ich empfehle Ihnen, dass Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung direkt nach dem Zusammenstoß fotografieren. Da heutzutage fast jedes Handy mit einer Kamera ausgestattet ist, ist das fast immer möglich. Achten Sie auch auf eventuelle Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte, Lackspuren etc., fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. Selbstverständlich finden Sie im Europäischen Unfallbericht auch die Möglichkeit zur Anfertigung einer Unfallskizze. Eine ganz geniale Lösung zur Erstellung einer Unfallskizze bietet die Suchmaschine Google. Google hat ein tolles Programm Namens „GoogleEarth“ bzw. GoogleMaps entwickelt. Sie können hier direkt auf Satellitenbilder zugreifen und diese in Ihre Unfallskizze eingehen lassen. Gerade bei unübersichtlichen Kreuzungen kann man den Schadenhergang sehr anschaulich auch der gegnerischenVersicherung verdeutlichen. Und das mit ganz einfachen Mitteln!




Sie können also mit Hilfe von „GoogleEarth“ innerhalb weniger Minuten eine professionelle Unfallskizze anfertigen.
 

Mittwoch, 14. November 2012

Autounfall? Unfallschadenabwicklung nicht aus der Hand geben

 

Nach einem unverschuldeten Unfall ist man oft hilflos. Schließlich erlebt man ein solches Ereignis nicht alle Tage.

Oft glaubt man, dass mit einem Anruf bei gegnerischen Versicherern alles Notwendige in die Wege geleitet wurde. Selbst die Polizei rät nach einer Unfallaufnahme oft dazu, Kontakt mit dem gegnerischen Versicherer aufzunehmen.

Dieser Rat allerdings ist in aller Regel grundfalsch. Nicht der Unfallgeschädigte ist verpflichtet, den Unfallschaden zu melden, sondern diese Verpflichtung trifft zuerst einmal den Unfallverursacher. Der Unfallgeschädigte sollte zuerst die Daten des Unfallgegners vermerken, schauen, ob Zeugen zur Verfügung stehen, in jedem Fall aber das Kennzeichen des Unfallgegners notieren.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten viele Rechte zu. So hat er immer die Möglichkeit, mit der Geltendmachung seiner Ansprüche auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu beauftragen. Oft noch entscheidender ist jedoch die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallschadens. Hier hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Versicherung. Lediglich in Fällen eines sogenannten Bagatellschadens, wenn die Reparaturkosten geringer sind als 750,00 €, muss der Geschädigte die Sachverständigenkosten selbst tragen. In Anbetracht der komplexen Fahrzeugtechnik ist ein solcher Fall jedoch kaum vorstellbar.

Das Recht, einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, besteht im Übrigen auch, wenn der Versicherer ausdrücklich auf einen Sachverständigen verzichtet oder anbietet, einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen. Auf solche Angebote sollte man sich nie einlassen. Es kann nicht sein, dass der, der den Schaden auszugleichen hat, auch noch bestimmen soll, wie hoch dieser Schaden am Ende ist.

Nach den Erfahrungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. – BVSK – gibt es heute kaum noch sogenannte klar gelagerte einfache Schadenereignisse. Nicht nur der Unfallhergang ist gelegentlich streitig, sondern regelmäßig wird über die Höhe des Schadens gestritten. Verantwortlich hierfür ist einerseits das Bestreben vieler Versicherer, Schadenersatzansprüche zu reduzieren, indem scheinbar oft willkürlich gekürzt wird, verantwortlich ist aber auch die immer komplexere Fahrzeugtechnik, modernste Werkstoffe oder auch ein sehr hoher Elektronikanteil in den Fahrzeugen.

Ohne unabhängiges Schadengutachten ist es später schwierig – wenn nicht gar unmöglich, alle Schadenpositionen zu erfassen. Dies gilt für die reinen Reparaturkosten, aber auch für die sogenannte merkantile Wertminderung oder für die Bestimmung des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes.

Der Geschädigte sollte in jedem Fall Wert darauf legen, dass ein qualifizierter, unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen wird. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt ersetzt niemals ein Schadengutachten. Kriterium für Qualität und Unabhängigkeit ist beispielsweise die Mitgliedschaft in einem seriösen Berufsverband wie dem BVSK.

Die Kfz-Sachverständigen der Ingenieurbüro Lehmann KG (www.gutachter-lehmann.de) helfen und unterstützen Sie gerne nach einem Verkehrsunfall.
Auch Verkehrsrechtsanwälte können über den BVSK vermittelt werden.

Dienstag, 13. November 2012

Ihr KFZ-Gutachter & Sachverständiger in Berlin

Kfz-Gutachten & Kfz-Sachverständigen-Leistungen rund um´s verunfallte Fahrzeug vom Kfz-Experten

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Blechschaden? Sie suchen einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen & Kfz-Gutachter mit langjähriger Berufserfahrung & Qualifikation?

Als annerkanntes Kfz-Sachverständigenbüro mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Kfz-Schadensbegutachtung in Berlin und Umland unterstützen wir Sie bei der kompletten Schadensregulierung und erstellen ein professionelles Kfz-Schadensgutachten zur Beweissicherung der Schäden an Ihrem verunfallten Fahrzeug. Bei Klein- und Bagatellschäden unterstützen wir Sie mit einem aussagefähigen Kostenvoranschlag inklusive Fotoanhang und leiten auch diesen auf Wunsch direkt zur regulierenden Versicherung.

All diese Dienstleistungen rechnen wir im Haftpflichtschadensfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie keine Vorausfinanzierung der Gutachterkosten haben, sofern die Schuldfrage geklärt ist. Gerne besichtigen wir Ihr Fahrzeug sofort vor Ort bei Ihnen zu Hause, oder aber auch in der Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens oder Ihrem Arbeitsplatz.
Selbst wenn Sie keine Schuld nach dem Verkehrsunfall tragen, bedeutet das für Sie trotzdem jede Menge Papierkram mit der regulierenden Versicherung. Und womöglich behauptet Ihr Unfallgegner obendrein, keine Schuld an dem Verkehrsunfall zu haben. Ganz zu schweigen davon, dass Ihr Fahrzeug beschädigt ist, sind das einfach Unannehmlichkeiten, die kein Mensch haben möchte.

Ersparen Sie sich Stress. Wenden Sie sich stattdessen gleich an einen kompetenten Kfz-Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der kompletten Kfz-Schadensabwicklung.

Tipp: "Egal ob den Verkehrsunfall die Polizei Vor-Ort aufgenommen hat oder nicht, sollte der Schaden von beiden Unfallbeteiligten innerhalb von 48h bei der regulierenden Versicherung gemeldet werden, damit Sie eine schnelle Schadenregulierung erreichen..."

Unser jahrelanges Know-How schützt Sie vor finanziellen Verlusten und Komplikationen mit der gegnerischen Versicherung. Und sollte es doch zum Streit zwischen den Beteiligten kommen, profitieren Sie von unserer Kooperation mit einem erfahrenen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht. Dieser übernimmt für Sie gerne die juristische Abwicklung Ihres Unfallschadens.

Es ist Ihr gutes Recht, sich an einen Experten zu wenden, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.

Und von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, denn z.B. hat anders als oft angenommen, der Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt juristisch gesehen oft keine beweissichernde Funktion und enthält auch nicht den Nutzungsausfall oder eine Wertminderung.


Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu wenden. Sie werden erleichtert sein, wie problemlos ein Unfallschaden sich abwickeln lässt, wenn ein kompetentes und erfahrenes Team das für Sie erledigt!


Nutzen Sie jetzt unser Angebot und ich zeige Ihnen, wie Sie nach einem Autounfall eine Auszahlung der Reparaturkosten in bereits 7 Tagen, statt durchschnittlich 21 Tagen erreichen können. Mit der selben Arbeitsweise zeige ich Ihnen, wie Sie eine von der regulierden Versicherung bestätigte Reparaturfreigabe in nur 6 Stunden erhalten und somit schnellstmöglich Ihr Fahrzeug in Ihrer Kfz-Werkstatt sofort instandsetzen lassen können.
Hier die 10 wichtigsten Schritte für eine SCHNELLE und KOMPLETTE Schadenabwicklung:


Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:


  1. Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Klein- oder Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als 715.-Euro) reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Sie erhalten übrigens ohne großen Aufwand und ohne Kosten bei uns diesen Kostenvoranschlag, welchen wir auch auf Wunsch direkt zur Versicherung weiterleiten.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen nach einem Verkehrsunfall die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass Ihr Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann zudem die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Mit dem Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in
    der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  5. Ihnen als geschädigten Autofahrer steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen und müssen sich NICHT auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
    Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, wird von uns festgelegt und bereits im Schadengutachten vermerkt.
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
  9. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  10. Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige tragen dazu bei, daß eine neutrale und unabhängige Ermittlung des Schadens gewährleistet wird.
Das erwartet Sie unter anderem neben der Erstellung eines Schadengutachtens.
  • Die 7 Geheimnisse einer erfolgreichenn Schadenabwicklungen und…
  • …wie Sie Sofort mehr Auszahlung (100%), schnellere Schadenregulierung erreichen und sich trotzdem nicht Stunden mit der Schadenregulierung befassen zu müssen.
  • Sie lernen einige der besten Schadenregulierungs-Strategien um schnell und komplett eine Auszahlung zuerhalten.
  • Was Sie genau tun müssen um nach einem Autounfall die Schadenregulierung in die richtige Richtung zu „lenken“!
  • Lernen Sie geheime Insider-Strategien, wie Sie die regulierende Versicherung dazu bringen, für Sie eine schnelle Auszahlung zu erreichen!
  • Wie Sie eine (fast) unkomplizierte Schadenregulierung aufbauen!
  • Wie Sie eine schnelle Auszahlung generieren ohne dafür viel Zeit in Anspruch zu nehmen.
  • Und vieles mehr…
Rufen Sie also am besten gleich unter 030-54 99 59 0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lehmann
PS: Sie haben Fragen zur Begutachtung an Ihrem Unfallschaden, zur Fahrzeugbewertung oder zur Erstellung von Classic-Data Gutachten für die Versicherung oder zum Verkauf? Greifen Sie doch einfach zum Telefon! Sie erreichen mich unter 030-54 99 59 0 oder 0174-989 37 24.